Die Hilfeleistungen werden im häuslichen Bereich nach Stunden
und in der Gruppenbetreuung als Pauschale abgerechnet.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat unsere Angebote zur
Unterstützung im Alltag nach der Unterstützungsangebote-
Verordnung BW im November 2018 anerkannt.
Danach können die Nutzenden die Kosten von der Pflegeversicherung
erstattet bekommen, d.h. Betreuungsgeld und Verhinderungspflegeleistungen
können direkt mit den Kranken- bzw. Pflegekassen abgerechnet werden.
Sie haben Interesse an unserem Angebot oder Fragen?
Rufen Sie uns einfach an. Tel.: 0 78 1 - 6 88 99
Sekretariat:
Montag - Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Einsatzleitung:
nach Vereinbarung
Nachbarschaftshilfe Schutterwald e.V.
Kirchstraße 9
77746 Schutterwald
Tel.: 0 78 1 / 6 88 99
Fax: 0 78 1 / 969 479 71
E-Mail: info[at]nachbarschaftshilfe-schutterwald.de