Kostenübernahme

Die Hilfeleistungen werden im häuslichen Bereich nach Stunden

und in der Gruppenbetreuung als Pauschale abgerechnet.


Das Landratsamt Ortenaukreis hat unsere Angebote zur
Unterstützung im Alltag nach der Unterstützungsangebote-
Verordnung BW im November 2018 anerkannt.


Danach können die Nutzenden die Kosten von der Pflegeversicherung

erstattet bekommen, d.h. Betreuungsgeld und Verhinderungspflegeleistungen

können direkt mit den Kranken- bzw. Pflegekassen abgerechnet werden.

Sie haben Interesse an unserem Angebot oder Fragen?

 

Rufen Sie uns einfach an.   Tel.: 0 78 1 - 6 88 99